Novellierung HeNatG – §36 ohne Wanderfalken und Uhus

Was bereits seit einigen Tagen intern bekannt war, ist jetzt formal öffentlich. Die Hessische Landesregierung hat entschieden, Wanderfalke und Uhu aus dem Entwurf des §36 Hessischen Naturschutzgesetzes ersatzlos zu streichen. Zehnmonatige Kletterverbote an den Brutfelsen des nördlichen Odenwaldes und potentiell an allen anderen größeren hessischen Kletterfelsen sind damit abgewendet.

Die Landesregierung hat heute, am 17. Januar 2023, den geänderten Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag zur Befassung zugeführt. Damit ist der Gesetzentwurf im Informationssystem des Hess. Landtags öffentlich:

Drucksache 20/10374: Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) – Eilausfertigung 17.01.2023

Es drohte das Aus für den Klettersport in Südhessen

Zehnmonatige Kletterverbote abgewendet: im Steinbruch Heubach kann "Mit alles und scharf" auch in Zukunft geklettert werden.

Der erste, Entwurf des neuen Hess. Naturschutzgesetzes sah vor, an allen Brutfelsen von Uhu und Wanderfalke das Klettern pauschal für zehn Monate im Jahr zu verbieten. Nur im Oktober und November hätte man dann noch an den einschlägigen Brutfelsen klettern dürfen. Davon betroffen wären vor allem die drei größten und wichtigsten Klettermöglichkeiten in Hessen: die Steinbrüche Hainstadt, Heubach und Silberwald. Es wäre das Aus gewesen für den Klettersport als Outdoor- und Natursportart in Südhessen.

Forderung der IG Klettern erfüllt

Die Hess. Landesregierung hat gleich die erste und wichtigste Forderung der IG Klettern erfüllt, die in Hessen weit verbreiteten und nicht als gefährdet eingestuften Arten Uhu und Wanderfalke aus dem § 36 herauszunehmen. Ganz offensichtlich waren die von uns vorgetragenen Fakten und Argumente so stichhaltig, dass dem Umweltministerium un den Regierungsfraktionen hier keine andere Wahl blieb.

Zehnmonatige Kletterverbote abgewendet

Die IG Klettern Rhein-Main hat kurz vor Weihnachten eine umfangreiche Stellungnahme zum ersten Entwurf des neuen HeNatG abgegeben. Diese haben wir über den IG Klettern Bundesverband und das Kuratorium Sport und Natur in das Verbändeanhörungsverfahren des Umweltministeriums gegeben. In unserer Stellungnahme stellen wir alle Fakten zur Bestandsentwicklung von Uhu und Wanderfalke dar und belegen im Detail, dass Uhu und Wanderfalke nicht gefährdet sind und Klettern an Brutfelsen außerhalb der Brutsaison keinen Einfluss auf die Bestände hat. Wir zeigen darüberhinaus, wie in allen deutschen Großklettergebieten Artenschutz und Kletterverbände miteinander kooperieren und mit teilweise flexiblen Sperrungen allein während der Brutzeit ungestörte Bruten sicherstellen.

Ein großer Erfolg – wir sagen Danke!

Dass wir diese existentielle Bedrohung des hessischen Klettersports so schnell und effektiv abwenden konnten, ist ein großer Erfolg. Es ist ein großer Erfolg für die IG Klettern Rhein-Main, den Alpenverein und für alle, die daran mitgewirkt haben. Es ist ein großer Tag für den hessischen Klettersport.

Der Vorstand der IG Klettern Rhein-Main bedankt sich bei allen, die sich persönlich an der Gegenwehr beteiligt haben – in welcher Rolle, in welcher Form und mit welchen Mitteln auch immer. Der Einsatz aller hat sich gelohnt.

Die hessischen Kletterer können nun wieder frohen Mutes der Draußen-Klettersaison entgegensehen.