Kletterverbote
Kommentierte Verbotsliste
Nordhessen, Rhön und Spessart |
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Milseburg |
ganzjährig gesperrt |
NSG |
Keine näheren Informationen vorhanden. |
Taunus und Hunsrück |
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vollständig ganzjährig gesperrt |
Artenschutz (Steinbrech), politischer Wille, NSG |
Aus Sicht der IG Klettern unverhältnismäßig und damit rechtwidrig; |
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gesperrt vom 01.12. bis 31.03., bei Ansiedelung eines Falkenpaares Verlängerung der Sperrzeit bis 30.6., |
potentieller Wanderfalkenbrutplatz, NSG |
Von der IG Klettern mitgetragen, wenn auch fachlich äußerst fragwürdig. |
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freiwilliger Magnesiaverzicht |
ästhetische Gesichtspunkte |
Die Verwaltung des Naturparks Hochtaunus meint, wider besseres Wissen die Verwendung von Magnesia verbieten zu können. |
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Westlich des Glockengrates ganzjährig gesperrt.
Informationen erteilt die DAV-Sektion Nahegau. |
Schutz seltener Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie Sicherung potenteiller Wanderfalken- und Uhubrutplätze. Sicherung unterhalb der Wand verlaufender Verkehrswege (wegen Brüchigkeit), NSG. |
Die Totalsperrung des gesamten Rotenfelses während der gesamten Brutsaison ist sicher naturschutzfachlich überzogen und damit letztlich unverhältnismäßig und rechtswidrig. Da es sich aber beim Rotenfels insgesamt um ein bedeutendes - wenn auch riesiges - (Fels-)Biotop handelt, ist die bestehende Regelung gerade noch hinnehmbar. |
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Odenwald |
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Zeitlich flexible Sperrung während der Falkenbrutperiode, sofern sich Wanderfalken zum Brüten eingefunden haben. |
mögliche Wanderfalkenbrut |
Kein Handlungsbedarf |
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(Teil-)Sperrung einzelner Kletterrouten des rechten Teils sowie des Übungsklettersteigs während der Falkenbrutperiode. |
Wanderfalkenbrut im oberen rechten Wandteil |
Von den Odenwälder Kletterfreunden (Mitglied im IG Klettern Bundesverband) initiierte freiwillige Selbstbeschränkung. Von der IG Klettern mitgetragen. |
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Linker Teil (Sektoren 1 und 2): gesperrt vom 01.12 bis 15.07.; |
Wanderfalkenbrut im rechten Wandteil, NSG |
Aus Sicht der IG Klettern weit überzogene, in Sachen Wanderfalkenschutz nicht begründbare Regelung. Aus diesem Grund unverhältnismäßig und damit rechtwidrig; |
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Rechter Sektor in Brutperiode wegen Wanderfalkenbrut gesperrt. |
Privatbesitz |
Vorbildliche Regelung |
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ganzjährig gesperrt |
teilweise NSG |
Aus Sicht der IG Klettern unverhältnismäßig und damit rechtwidrig; |
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gesperrt täglich nach 18.00 Uhr |
Privatbesitz |
Kein Handlungsbedarf |
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Russenstein |
ganzjährig gesperrt |
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Kein Handlungsbedarf |
Steinbruch Ziegelhausen 2 |
ganzjährig gesperrt bis auf Dachbereich |
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Kein Handlungsbedarf |
Steinbruch Ziegelhausen 3 |
gesperrt 01.01. bis 31.07. |
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Kein Handlungsbedarf |