Kletterverbot wegen Wanderfalken auch außerhalb der Brutzeit

Die Badener Wand am Battert ist vom Regierungspräsidium Karsruhe vollständig für den Klettersport gesperrt worden. Ziel soll sein, den am Felsen brütenden Wanderfalken einen besseren Bruterfolg zu sichern. Angeblich – so die unbelegten Behauptungen interessierter Wanderfalkenfans – störten die Kletterer systematisch den Bruterfolg der Falken.

An manchen Stellen war zu vernehmen, dass diese Regelung zunächst auf fünf Jahre befristet sein soll. Allerdings findet sich diese Befristung in keinem offziellen Dokument des RP Karlsruhe. Man kann das wohl nur als PR-Maßnahme auffassen, mit der das Regierungspräsidium in der Öffentlichkeit weniger hart erscheinen möchte.

Jeder Kletterer mag sich darauf selbst einen Reim machen.

Viele Fragen bleiben unbeantwortet

Unabhängig von der Frage, seit wann Kausalitäten allein mit Korrelationen belegt werden können, stellen sich natürlich viele Fragen. Fragen, die offensichtlich weder Falkenfans noch Regierungspräsidentinnen groß umtreibt, wenn es darum geht, das Recht von Klettern auf Erholung in der Natur massiv einzuschränken.

Da wäre z.B. die Frage, wie Kletterer den Bruterfolg tangieren, wenn sie außerhalb der Brutsaison am betreffenden Felsen klettern?

Eine weitere Frage wäre die, inwieweit sich deutsche Wanderfalken von ihren Artgenossen in allen anderen Ländern des Globus unterscheiden? Wanderfalken sind tatsächlich (fast) weltweit verbreitet. Ganzjährige, vollständige, dauerhafte Kletterverbote an Wanderfalken-Brutfelsen gibt es jedoch nur in Deutschland.

Weitergehende Informationen siehe Klettern Nordschwarzwald

Aktualisiert am 23.01.2023