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Das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) läuft.
Hier geben wir einen Überblick wo wir stehen und was noch kommt.
Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des HeNatG
- 2022
Hess. Umweltministerium (HUMKLV) erarbeitet Entwurf des HeNatG - 2022
Ministeriumsabstimmung des Gesetzentwurfs - 7.11.2022
Kabinett der Landeregierung verabschiedet den Gesetzentwurf - 8.11.2022
Start des Verbändeanhörungsverfahrens durch das Umweltministerium - 30.12.2022
Verbindliche Abgabefrist der Stellungnahmen der angehörten Verbände und Träger öffentlicher Belange beim Umweltministerium - Januar 2023
Sichtung und Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und ggf. daraufhin Überarbeitung des Gesetzentwurfs - 17.01.2023
Kabinettsbeschluss zur Einbringung des überarbeiteten Gesetzentwurfs in den Landtag und Veröffentlichung im Landtagsinformationssystem - 25.01.2023
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) (Drucksache 20/10374) im Rahmen der 125. Plenarsitzung des Hessischen Landtags. - Februar 2023 (noch nicht terminiert)
- Befassung des Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament
- Beschluss des Landtags
Aktualisert am 25.01.2023
Weitergehende Informationen
Novellierung Hessisches Naturschutzgesetz
Stellungnahme der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main im Verbändeanhörungsverfahren
Mitglied werden in der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main