Das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) läuft.

Hier geben wir einen Überblick wo wir stehen und was noch kommt.

Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des HeNatG

  • 2022
    Hess. Umweltministerium (HUMKLV) erarbeitet Entwurf des HeNatG
  • 2022
    Ministeriumsabstimmung des Gesetzentwurfs
  • 7.11.2022
    Kabinett der Landeregierung verabschiedet den Gesetzentwurf
  • 8.11.2022
    Start des Verbändeanhörungsverfahrens durch das Umweltministerium
  • 30.12.2022
    Verbindliche Abgabefrist der Stellungnahmen der angehörten Verbände und Träger öffentlicher Belange beim Umweltministerium
  • Januar 2023
    Sichtung und Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und ggf. daraufhin Überarbeitung des Gesetzentwurfs
  • 17.01.2023
    Kabinettsbeschluss zur Einbringung des überarbeiteten Gesetzentwurfs in den Landtag und Veröffentlichung im Landtagsinformationssystem
  • 25.01.2023
    Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) (Drucksache 20/10374) im Rahmen der 125. Plenarsitzung des Hessischen Landtags.
  • Februar 2023 (noch nicht terminiert)

Aktualisert am 25.01.2023

Weitergehende Informationen

Novellierung Hessisches Naturschutzgesetz

Uhu und Wanderfalke in Hessen

Stellungnahme der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main im Verbändeanhörungsverfahren

Mitglied werden in der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main