Pro Vogelschutz, Kontra Kletterverbote in Hessen
Die Gegenwehr organisiert sich Vergangene Woche erreichte die IG Klettern eine Schockmeldung: Die hessische Landesregierung plant mit einer Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes einen Paragraphen zum "Schutz horstbewohnender Großvogelarten" einzuführen. Mit dem neuen § 36 würde für alle Horststandorte von Schwarzstörchen, Rotmilanen, Uhus und Wanderfalken ein zehnmonatiges Betretungsverbot in einem Umkreis…