Novelierung des Hessischen Naturschutzgesetzes würde zu weitreichenden Kletterverboten in den Steinbrüchen des nördlichen Odenwaldes führen
Mit Beschluss vom 7. November 2022 hat die Hessische Landesregierung das Verbändeanhörungsverfahren für ein neues Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) eingeleitet. Der Entwurf des Gesetzes liegt der IG Klettern vor und er hat es in sich!
Klettern in den Steinbrüchen Heubach, Hainstadt und Silberwald wäre nur noch an zwei Monaten im Jahr möglich.
Neben vielen Änderungen an Regelungen im HeNatG, die uns als Vertreter der Natursportart Klettern nicht oder nur peripher tangieren, enthält der Entwurf für das novellierte Gesetz einen Paragraphen, der geeignet ist, den Klettersport in Hessen und darüber hinaus grundlegend zu erschüttern:
§ 36 Schutz horstbewohnender Großvogelarten
(1) Unbeschadet weiterer Rechtsvorschriften ist es in der Zeit vom 1. Dezember bis 30. September verboten, Horstbäume und Brutfelsen von Schwarzstörchen, Rotmilanen, Uhus und Wanderfalken zu besteigen oder diese in einem Umkreis von 300 Metern in ihrer Funktion als Fortpflanzungs-, Brut-, Aufzucht- und Ruhestätten durch Aufsuchen, Filmen, Fotografieren, den Einsatz von Drohnen oder vergleichbare störende Handlungen zu gefährden.
Die hierin formulierte Regelung enthält nichts weniger, als ein zwingendes zehnmonatiges Kletterverbot an allen Felsen, an denen Wanderfalken oder Uhus brüten. Die zweimonatige Offenphase in Oktober und November wäre nicht mehr als ein schwaches Alibi.
Würde dieser Paragraph 36 exakt so Gesetz werden, würde dies das faktische Aus bedeuten für drei der wichtigsten hessischen Kletterziele. In den Steinbrüchen in Heubach und Silberwald brüten regelmäßig Wanderfalken. Im Steinbruch Hainstadt brüteten sie zumindest einige Jahre, bis zur Vertreibung durch den Uhu. Inwieweit auch nordhessische Kletterfelsen als Brutreviere des Wanderfalken und des Uhus gelten und von der Regelung betroffen wären, ist aktuell noch in Klärung.
Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main hat in Abstimmung mit dem Vorstand des DAV Landesverbandes Hessen die Aufgabe übernommen, alle Aktivitäten zur Abwendung dieses Gesetzes Seitens der Kletterverbände zu koordinieren. IG Klettern, DAV, Naturfreunde und Kuratorium Sport und Natur werden alle Hebel in Bewegung setzen, um dieses unsinnige und schädliche Gesetz zu verhindern!
Doch auch Ihr, die Betroffenen, seid gefordert!
Mobilisiert Eure Kletterfreunde! Schreibt Euren Wahlkreisabgeordneten! Schreibt den Fraktionen des Hessischen Landtags oder deren fachlichen Sprechern für Naturschutz und für Sport. Ihr könnt Euch auch direkt an die Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wenden, an Ministerin Hinz oder an ihren Staatssekretär Conz.
Werdet aktiv und macht Eure Interessen und Rechte geltend!
Wir werden hier in Kürze geeignete Adressaten Eurer Einsprüche und Stellungnahmen veröffentlichen.