Die Hessische Landesregierung hat entschieden, Wanderfalke und Uhu aus dem Entwurf des § 36 des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes ersatzlos zu streichen. Zehnmonatige Kletterverbote an den Brutfelsen des nördlichen Odenwaldes und potentiell an allen anderen größeren hessischen Kletterfelsen sind damit abgewendet.
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