Ein neues Jahr doch ein Thema beschäftigt uns weiter: Die von der Hessischen Landeregierung auf den Weg gebrachte Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG).
Der neue Paragraph 36 zum „Schutz horstbewohnender Großvogelarten“ hätte zehnmonatige Sperrungen der wichtigsten südhessischen Felsen zur Folge, den Steinbrüchen Hainstadt, Heubach und Silberwald.
Die ersten Schritte zur Abwehr der drohenden Kletterverbote an den wichtigsten Felsen Südhessens sind getan. Doch wir sind noch lange nicht am Ziel.
Was bisher geschah
Am 2.12. erfuhr die IG Klettern Rhein-Main von dem Entwurf für ein neues Hessisches Naturschutzgesetz und dem bereits angelaufenen Verbändeanhörungsverfahren von Kletterfreunden im DAV-Landesverband Sachsen. Schnelles Handeln war angesagt! Nachdem wir unmittelbar die anderen hessischen Kletterverbände, DAV und Naturfreunde informiert hatten, haben wir zunächst alle wesentlichen Argumente zusammengestellt, unsere Kernforderungen formuliert und allen zur Verfügung gestellt. So sollte sichergestellt sein, dass IG Klettern, DAV und Naturfreunde argumentativ in die gleiche Richtung wirken.
Stellungnahme der IG Klettern Rhein-Main
Nach diesen koordinativen Vorarbeiten haben wir in den Wochen vor Weihnachten eine sehr ausführliche, 26-seitige Stellungnahme verfasst. In dieser legen wir detailliert dar, dass eine zehnmonatige Sperrung von Uhu- und Wanderfalkenbrutfelsen mit einem Radius von 300m naturschutzfachlich unbegründet ist und vor allem die zehn Monate Sperrfrist ohne Beispiel und ohne Evidenz. Anhand der einschlägigen Beispiele aus deutschen Großklettergebieten und aus anderen Ländern zeigen wir, wie Uhu- und Wanderfalkenschutz mit Sperrungen allein während der Brutperiode zwischen Klettersport und Artenschutz einvernehmich geregelt werden. Wir legen auch dar, welche verheerenden Folgen die durch das Gesetz verusachten Kletterverbote für den Klettersport in Südhessen nach sich ziehen würden.
Unsere Stellungnahme ging über den IG Klettern Bundesverband an das Kuratorium Sport und Natur und von Seiten des Kuratoriums zusammen mit den Stellungnahmen des DAV-Hauptvereins und der Naturfreunde sowie der weiteren angeschlossenen Natursportverbände an das Hessische Umweltministerium.
Parallel dazu gaben der DAV-Landesverband Hessen und die besonders betroffene DAV-Sektion Darmstadt Stellungnahmen über den Landessportbund Hessen in das Verbändeanhörungsverfahren
Wie geht es weiter?
Die formalen Stellungnahmen sind geschrieben und beim Umweltministerium abgegeben. Was wir jetzt angehen müssen ist: Wir brauchen Öffentlichkeit! An erster Stelle steht dabei Öffentlichkeit innerhalb der Klettergemeinde. Und wir brauchen natürlich auch Öffentlichkeit in der Landespolitik. Beides mus Hand in Hand gehen.
Die Klettergemeinschaft muss sich in eigener Sache stark machen! Die Klettergemeinde muss Sturm laufen gegen das geplante Gesetzgebungsvorhaben. Wir vertreten Eure Sache. Doch wir sind nur stark, wenn Ihr hinter uns steht. Es sind Eure Klettergebiete, die hier und jetzt auf dem Spiel stehen.
Flyer und Musterbrief
Die IG Klettern Rhein-Main arbeitet gerade mit Hochdruck an einem Info-Flyer, mit dem wir alle Kletterer über das Gesetzgebungsverfahren und die drohenden Sperrungen informieren und zur Mitarbeit bewegen wollen. Dem Flyer wird ein Musterbrief beiliegen, den man unterzeichnen und an seinen Wahlkreisabgeordneten des Landtags schicken kann. Unabhängig davon kann natürlich jeder, der sich berufen fühlt, seiner Betroffenheit in einem persönlichen Schreiben ausdruck zu verleihen, selbst tätig werden. Wichtig ist, dass wir von der Landespolitik mit unserem Thema überhaupt ersteinmal wahrgenommen werden.
Der Vorteil gegenüber dem Verbändeanhörungsverfahren ist: Wir sind hier an keine Fristen gebunden. Solange das Gesetz nicht vom Landtag verabschiedet wurde, haben wir die Möglichkeit, unsere Betroffenheit, unsere Argumente, unsere Forderungen und unsere Lösungsvorschläge in die Debatte einzubringen.
Novellierung HeNatG – so geht es weiter!
Das Hess. Umweltministerium wird nun die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und vielleicht irgendwo den Gesetzestext ändern – oder auch nicht. Wir werden es vermutlich erst erfahren, wenn das Kabinett der Landesregierung beschließt den Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag vorzulegen.
Wie lange sich Umweltministerium und Landesregierung für diese Phase Zeit lassen bzw. nehmen, können wir nur schätzen. Einige Wochen werden aber sicher ins Land ziehen.
Das gibt uns Zeit, Einfluss zu nehmen und unsere Interessen geltend zu machen. Nutzen wir sie!
Weitergehende Informationen
Überblick über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Novellierung Hessisches Naturschutzgesetz
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