Die Gegenwehr organisiert sich
Vergangene Woche erreichte die IG Klettern eine Schockmeldung: Die hessische Landesregierung plant mit einer Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes einen Paragraphen zum „Schutz horstbewohnender Großvogelarten“ einzuführen. Mit dem neuen § 36 würde für alle Horststandorte von Schwarzstörchen, Rotmilanen, Uhus und Wanderfalken ein zehnmonatiges Betretungsverbot in einem Umkreis von 300m um den Horst festgeschrieben. Dies würde das Aus für das Klettern an den drei wichtigsten Kletterfelsen Südhessens bedeuten, den Sandsteinbrüchen Hainstadt, Silberwald und Heubach. Nun hat sich ein Aktionsbündnis Pro Vogelschutz, Kontra Kletterverbote gegründet. IG Klettern Rhein-Main, Alpenverein und Naturfreunde bilden eine Seilschaft, um die drohenden Verbote abzuwenden.
Klettern in Südhessen würde zur reinen Indoor- und Reisesport degradiert
In jedem der drei großen Klettersteinbrüche brüten regelmäßig oder brüteten zumindest in der Vergangenheit Wanderfalken. Falls der Entwurf des § 36 so wie vorliegend umgesetzt werden würde, müssten diese drei Steinbrüche jedes Jahr zehnmonatigen Kletterverboten unterworfen werden. Nur noch im Oktober und September düfte dann noch geklettert werden. Damit würde der Klettersport in Südhessen praktisch zur reinen Indoor- und Reisesportart degradiert.
Aktionsbündnis Pro Vogelschutz Kontra Kletterverbote in Hessen
Unter der Organisation der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main hat sich ein Aktionsbündnis – Pro Vogelschutz – Kontra Kletterverbote – in Hessen zusammengefunden, dass alle Interessenvertreter des Klettersports in Hessen vereint. IG Klettern, Alpenverein und Naturfreunde ziehen an einem Strang, um dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen.
Aktuell läuft das formale Verbändeanhörungsverfahren. Darin können die Träger öffentlicher Belange, alle registrierten Naturschutzverbände und andere Interessenvertretungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen. Die auf Seiten der Kletterer in diesem Verfahren angehörten Verbände sind das Kuratorium Sport & Natur als Dachorganisation aller Natursportverbände sowie der Landessportbund Hessen als Dachorganisation des hessischen Sports.
Stellungnahme der IG Klettern Rhein-Main
In der vergangenen Woche hat die IG Klettern Rhein-Main nun eine 22-seitige Stellungnahme niedergeschrieben. Darin belegen wir, dass weder Uhu- noch Wanderfalkenbestände in Hessen gefährdet sind. Wir zeigen, dass der Klettersport keinen erkennbaren Einfluss auf die Bestände hat. Außerdem zeigen wir, wie erfolgreicher Brutvogelschutz in allen anderen Klettergebieten mit temporären Sperrungen erreicht wird, die nur die Brutperiode im Frühjahr abdecken.
Die in dem vorliegenden Gesetzentwurf formulierte zehnmonatige Sperrzeit ist beispiellos. Es es ist keine Quelle auffindbar, die eine entsprechende Forderung erhebt. Auch der 300m-Sperrradius im Zusammenhang mit Uhus und Wanderfalken findet nirgends ein Vorbild. Offensichtlich wurden hier Schutzparameter, die eventuell für Schwarzstörche sinnvoll sein können unreflektiert auf andere Arten übertragen. An die Folgen für den Klettersport hat dabei offensichtlich niemand gedacht.
Forderungen und Empfehlungen an den Gesetzgeber
Wir geben unserere Stellungnahme nun über den IG Klettern Bundesverband
an das Kuratorium Sport und Natur. Das Kuratorium wird unsere
Stellungnahme dann zusammen mit Stellungnahmen weiterer
Mitgliedsverbände beim Umweltministerium einreichen.
Die IG Klettern Rhein-Main formuliert folgende Forderungen und Empfehlungen an den Gesetzgeber:
- Die in Hessen weit verbreiteten und nicht als gefährdet eingestuften Arten Uhu und Wanderfalke sind aus dem § 36 HeNatG herauszunehmen
- Sperrungszeiträume an Brutfelsen sind auf die jeweils artspezifischen Brutzeiträume zu begrenzen und müssen in Vereinbarungslösungen flexibel gehandhabt werden können
- Die etablierten Sperrungsregelungen an Kletterfelsen müssen Bestand haben
- Kooperative Vereinbarungslösungen, welche die Interessen des Artenschutzes und des Natursports in felsspezifischen Regelungen integrieren, müssen Vorrang vor pauschalen Regelungen im Landesnaturschutzgesetz haben
Weitergehende Informationen für Eure eigenen Aktivitäten folgen in den nächsten Tagen.
Bleibt auf Empfang!