Zehnmonatige Kletterverbote abgewendet
Zehnmonatige Kletterverbote an Brutfelsen abgewendet: Hess. Landesregierung streicht Wanderfalke und Uhu aus § 36 HeNatG ersatzlos.
Zehnmonatige Kletterverbote an Brutfelsen abgewendet: Hess. Landesregierung streicht Wanderfalke und Uhu aus § 36 HeNatG ersatzlos.
Ein neues Jahr doch ein Thema beschäftigt uns weiter: Die von der Hessischen Landeregierung auf den Weg gebrachte Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG). Der neue Paragraph 36 zum "Schutz horstbewohnender Großvogelarten" hätte zehnmonatige Sperrungen der wichtigsten südhessischen Felsen zur Folge, den Steinbrüchen Hainstadt, Heubach und Silberwald. Die ersten Schritte zur…